Notar als Schiedsrichter


Zur Vermeidung langer und kostspieliger Gerichtsverfahren werden Schiedsverfahren immer attraktiver. Haben die Parteien die Regelung eines Streits durch ein Schiedsgericht vereinbart, so trifft dieses Entscheidungen, die genauso verbindlich sind wie das gerichtliche Urteil.

Schiedsvereinbarung

Die Lösung eines Streites durch ein Schiedsverfahren setzt zwischen den Parteien eine Schiedsvereinbarung voraus, die bereits zusammen mit dem eigentlichen Vertrag abgeschlossen werden sollte.

Eine Schiedsvereinbarung ist eine Vereinbarung der Parteien, alle oder einzelne Streitigkeiten in einer bestimmten Sache der Entscheidung durch ein Schiedsgericht zu überlassen. Eine Schiedsvereinbarung kann sowohl für einen bereits entstandenen Streit als auch für künftige Streitigkeiten abgeschlossen werden. Sie kann als selbständige Vereinbarung (Schiedsabrede) oder als Klausel in einem Vertrag (Schiedsklausel) aufgenommen werden. In jedem Fall sind besondere Formvorschriften zu beachten.

Schiedsrichter

Vereinbaren die Parteien nichts anderes, so besteht das Gericht aus drei Schiedsrichtern, wovon jede Partei einen Schiedsrichter auswählt. Diese beiden Schiedsrichter bestellen den dritten Schiedsrichter, der als Vorsitzender des Schiedsgerichts tätig wird.

Die Parteien können aber auch ein anderes Verfahren für die Bestellung vereinbaren. Beispielsweise kann ein Gremium festgelegt werden, welches die Richter im Einzelnen auswählt. Als solches "Gremium" kommt auch die Bundesnotarkammer bzw. die jeweilige regionale Notarkammer in Betracht.

Bei der Auswahl der Schiedsrichter sind die Parteien völlig frei. Für die Verfahrensbeteiligten hat das den Vorteil, dass sie Persönlichkeiten auswählen können, die je nach Sachlage des konkreten Falles aufgrund ihrer beruflichen oder sonstigen Qualifikation besonders geeignet sind, eine verbindliche Lösung herbeizuführen.

Der Notar ist als Schiedsrichter besonders geeignet. Seine Fähigkeit, Verhandlungen fair, neutral und sachgerecht zu gestalten, stellt er als Träger eines öffentlichen Amtes und unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Parteien täglich unter Beweis. Durch seine spezialisierte Ausbildung ist er auch in fachlicher Hinsicht Ihr kompetenter Schiedsrichter.

Empfehlungen der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer hat Empfehlungen für eine Schiedsvereinbarung mit Verfahrens- und Vergütungsvereinbarung herausgegeben.



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